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28.01.2014
Fast jede zweite neue Frührente psychisch bedingt. BPtK-Studie zu psychischen Erkrankungen und Frührente
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Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (28.1.2014):
Rund 75.000 Versicherte bezogen 2012 erstmals eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund psychischer Erkrankungen. Sie sind durchschnittlich 49 Jahre alt. Fast jede zweite neue Frührente ist inzwischen psychisch verursacht (42 Prozent). Dabei haben seit 2001 vor allem Depressionen (plus 96 Prozent), Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (plus 74 Prozent) sowie Suchterkrankungen (plus 49 Prozent) als Grund zugenommen. Psychische Erkrankungen sind seit mehr als zehn Jahren die Hauptursache für gesundheitsbedingte Frührenten – mit großem Abstand vor körperlichen Erkrankungen. Eine Erwerbsminderungsrente beträgt durchschnittlich rund 600 Euro.
„Psychisch bedingte Frührenten könnten häufiger vermieden werden. Es mangelt an Behandlungsplätzen für psychisch kranke Menschen, aber auch an ausreichenden und für sie maßgeschneiderten Rehabilitationsleistungen“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Psychische Erkrankungen führen viel zu oft zu Erwerbsunfähigkeit und Armut.“
Erst arbeitsunfähig … Psychische Erkrankungen sind immer häufiger die Ursache für Krankschreibungen von Arbeitnehmern. Auch 2012 stiegen sowohl der Anteil der Krankschreibungen (AU-Fälle) als auch der Anteil der betrieblichen Fehltage (AU-Tage), der psychisch bedingt ist. Der Anteil der AU-Tage hat sich von 2000 bis 2012 fast verdoppelt (plus 96 Prozent). Inzwischen gehen knapp 14 Prozent aller betrieblichen Fehltage auf psychische Erkrankungen zurück. Diese Zunahme ist vor allem auf die immer längere Dauer der Krankschreibungen zurückzuführen. 2012 fehlte ein psychisch erkrankter Arbeitnehmer durchschnittlich 34 Tage. Insgesamt fehlten 2012 Arbeitnehmer über 80 Millionen Tage in ih-ren Betrieben. Psychische Erkrankungen sind damit der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit nach Muskel-Skelett-Erkrankungen.
dann erwerbsunfähig … Wegen psychischer Erkrankungen müssen Arbeitnehmer weit vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Ein Versicherter, der aufgrund einer psychischen Erkrankung in Rente gehen muss, ist durchschnittlich erst 49 Jahre alt. „Dass psychische Erkrankungen so häufig und so früh zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit führen, liegt auch daran, dass psychisch kranke Menschen nicht oder nicht rechtzeitig behandelt werden“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland rund drei Monate auf einen ersten Termin in einer psychotherapeutischen Praxis. Viele geben bei der Suche nach einem Behandlungsplatz auf und bleiben unbehandelt. In Deutschland erhält überhaupt nur jeder dritte psychisch Kranke eine Behandlung. „Für diesen Missstand findet das deutsche Gesundheitssystem seit Jahren keine angemessene Lösung“, kritisiert Richter. „Wir brauchen dringend einen Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung.“
„Insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen erhalten zu selten oder nicht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rehabilitationsleistungen, die ihnen die Rückkehr ins Arbeitsleben ermöglichen könnten“, so der BPtK-Präsident. Jeder zweite psychisch kranke Frührentner erhielt in den fünf Jahren vor dem Rentenbescheid keine Reha-Leistung. Und weniger als zehn Prozent der psychisch kranken Frührentner wurden eine medizinische oder berufliche Rehabilitation empfohlen. Die Zahl der Reha-Maßnahmen ist nicht im gleichen Maß gestiegen wie die Zahl der Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Erkrankungen. Im Jahr 2011 waren psychische Erkrankungen für rund 40 Prozent der neuen Frührenten verantwortlich. Aber nur 20 Prozent der Reha-Leistungen wurden für Menschen mit psychischen Erkrankungen eingesetzt.
Verschiebebahnhof: Sozialversicherung Psychisch Kranke geraten oftmals in ein Hin-und-Her-Geschiebe zwischen Kranken- und Rentenversicherung. Die Krankenkasse kann Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, aktiv auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn aber der Gutachter einer Reha keine „Erfolgsprognose“ bescheinigt, wird der Reha-Antrag automatisch zu einem Rentenantrag. Circa die Hälfte der Rentenanträge wird bewilligt. Werden Krankenversicherte zu Frührentnern, entfällt ihr Anspruch auf Krankengeld. Krankenkassen können somit Ausgaben für Krankengeld zulasten der Rentenversicherung sparen, wenn sie Versicherte, die schon lange krankgeschrieben sind, auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen.
Der Antrag auf Reha-Leistungen wird von einem Gutachter geprüft, der entscheidet, ob eine medizinische und berufliche Rehabilitationsleistung Erfolg versprechend ist. Ein wichtiger Grund, der zu einer Ablehnung führt, ist, dass der Versicherte zunächst noch einer weiteren Krankenbehandlung bedarf. Der Versicherte wird damit von der Renten- zurück an die Krankenversicherung verwiesen. „Dieses Hin und Her zwischen den beiden Sozialversicherungen ist insbesondere für psychisch Kranke unzumutbar“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) stellte fest: Betroffene „sind häufig überfordert und orientierungslos. Sie verstehen nicht, wann welche Institution zuständig ist“.
Ein Leben in Armut Menschen, die lange psychisch erkranken und deshalb arbeits- oder erwerbsunfähig werden, haben ein hohes Risiko, ein Leben in Armut zu führen. Die Erwerbsminderungsrenten sind seit 2000 stark gefallen. Ihre Höhe betrug 2012 durchschnittlich rund 600 Euro pro Monat. Mehr als ein Viertel der erwerbsunfähigen Rentner lebt in Einkommensarmut.
Auch Langzeitarbeitslose sind überdurchschnittlich häufig psychisch krank und von Armut bedroht. 37 Prozent der Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslosengeld II) sind psychisch krank. Zum Vergleich: Bei den Berufstätigen sind nur 22 Prozent und bei den Empfängern von Arbeitslosengeld I 28 Prozent psychisch krank. Das heißt: Rund 1,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger sind psychisch krank. Der Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt 391 Euro im Monat.
Arbeit und psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen haben verschiedene Ursachen. Neben biologischer Veranlagung sowie persönlichen Merkmalen und Erfahrungen gehören hierzu auch gesellschaftliche Faktoren. Eine Ursache können auch psychische Belastungen der Arbeitswelt sein. In Dienstleistungsbereichen sind Arbeitnehmer höheren psychosozialen Belastungen ausgesetzt als in traditionellen Industriebranchen. Dazu zählen Zeitdruck, hohe Aufgabenkomplexität und Verantwortung. Gleichzeitig nimmt die Arbeitsplatzsicherheit ab.
Aber auch Arbeitslosigkeit kann psychische Belastungen, Depressionen, Angst und psychosomatische Symptome verursachen. Arbeitslosen fehlen die positiven Impulse, die Arbeit für die psychische Gesundheit setzt, wie z. B. die Tagesstruktur, die Aktivität und die sozialen Kontakte sowie die Bestätigung, für die Gesellschaft nützlich zu sein. Diese stärkenden Faktoren fehlen auch Frührentnern. „Deshalb ist es so wichtig, insbesondere für psychisch kranke Menschen Angebote für ihre berufliche Wiedereingliederung zu machen“, betont BPtK-Präsident Richter. „Hier besteht erhebliches Verbesserungspotenzial.“
Politischer Handlungsbedarf
Die BPtK fordert deshalb:
bessere betriebliche Prävention und Früherkennung von psychischen Erkrankungen, Abbau der Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie, mehr Behandlungsplätze für psychisch Kranke, eine bessere Abstimmung zwischen Kuration und Rehabilitation. Darauf aufbauend fordert die BPtK eine bessere medizinische und berufliche Rehabilitation:
der Grundsatz „Reha vor Rente“ muss stärker befolgt werden, Rehabilitationsleistungen für psychisch kranke Menschen müssen angepasst und bedarfsorientiert ausgebaut werden, es darf keinen Automatismus vom Reha- zum Rentenantrag geben: Patienten müssen beteiligt und besser informiert werden, Mitarbeiter von Arbeitsämtern sollten mehr Schulungen zu psychischen Erkrankungen erhalten.
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