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31.01.2010

Kinder und Jugendliche immer häufiger in der Psychiatrie
Pressmitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer:

20.01.2010: Ausbau der ambulanten Versorgung bis auf Weiteres verzögert

In Deutschland nimmt die Zahl der psychisch kranken Kinder und Jugendlichen, die stationär im Krankenhaus behandelt werden, rapide zu. Bei den unter 15jährigen um 23 Prozent, bei den 15- bis 19jährigen sogar um 42 Prozent. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen verringerte sich dabei im gleichen Zeitraum (von 2000 bis 2008) um ca. zehn Prozent. Insgesamt wurden nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2008 rund 120.000 psychisch kranke Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren stationär behandelt.
"Für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist das Krankenhaus oft die letzte Chance, eine Behandlung zu erhalten, weil die ambulanten Praxen restlos überlaufen sind", kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Es gibt viel zu wenige Praxen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Dadurch versagt der ambulante Sektor als primäre Anlaufstation."
Dabei hatte der Gesetzgeber bereits 2008 beschlossen, dass mindestens 20 Prozent der psychotherapeutischen Praxissitze für die Behandlung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen reserviert werden müssen. Dadurch hätten sich bundesweit 1.070 zusätzliche Praxissitze ergeben. Doch erst Anfang dieses Jahres sind die ersten zusätzlichen Zulassungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ausgeschrieben worden - mit mehr als einjähriger Verspätung. Die BPtK hat sich deshalb wiederholt an das Bundesministerium für Gesundheit gewendet.
Grund für die unzureichende Umsetzung der 20-Prozent-Quote sind äußerst eigenwillige Gesetzesinterpretationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Organ der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der G-BA beschloss, - abweichend vom Gesetz - zunächst nur eine Mindestquote von zehn Prozent umzusetzen. Gleichzeitig legte er eigenmächtig fest, dass auf diese Quote nicht nur - wie im Gesetz gefordert - Psychotherapeuten angerechnet werden, die "ausschließlich" Kinder und Jugendliche behandeln, sondern auch andere Psychotherapeuten, die nur gelegentlich Kinder und Jugendliche behandeln.
Folge dieser verfehlten Regelung ist, dass sich z. B. in Nordrhein-Westfalen die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in beiden KV-Bezirken sehr unterschiedlich entwickelt. In Nordrhein werden mittelfristig rund 160 neue Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entstehen. In Westfalen-Lippe sind es dagegen voraussichtlich nur 40 bis 50 zusätzliche Praxissitze. Der Grund dafür ist, dass in Westfalen-Lippe auch "Psychologische Psychotherapeuten" auf die Mindestquote angerechnet werden, die nur gelegentlich oder gar keine Kinder und Jugendlichen behandeln. "Die rechtswidrigen oder unklaren Vorgaben des G-BA haben bis jetzt verhindert, dass sich die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher verbessert hat", beklagt BPtK-Präsident Richter.



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