Copyright © 2013
levold system design Alle Rechte vorbehalten. |
|
|
Nachrichten |
zur Nachrichtenübersicht |
18.09.2007
Sozialhilfe 2006: 306.000 Personen
|
WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am
Jahresende 2006 in Deutschland insgesamt rund 306 000 Personen laufende
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB
XII "Sozialhilfe"). Davon bezogen 82 000 Personen (27% der Empfänger)
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (bis Ende
2004 so genannte "Sozialhilfe im engeren Sinne"); dies entspricht einem
Anstieg von 1,2% gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil dieser Hilfebezieher
an der Bevölkerung lag - wie im Vorjahr - bei 0,1%.
Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII
"Sozialhilfe" soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung,
Unterkunft und Heizung decken ("soziokulturelles Existenzminimum").
Infolge des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") ging die Zahl der
Hilfebezieher drastisch zurück. Ende 2004, also unmittelbar vor
Inkrafttreten von "Hartz IV", hatten noch rund 2,9 Millionen Personen
oder 3,5% der Bevölkerung Sozialhilfe im engeren Sinne bezogen. Seit
2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die
grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
"Grundsicherung für Arbeitsuchende". Dieser Personenkreis wird ab 2005
nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten seit Anfang 2005
somit zum Beispiel nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig
Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. Zur Struktur der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2006 ist Folgendes
festzustellen: Rund 70 000 oder 86% der Hilfebezieher waren Deutsche,
12 000 oder 14% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der Ausländer
(1,6 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die der Deutschen
(0,9 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Etwas mehr als die Hälfte der
Leistungsempfänger (50,4%) war männlich. Rund 19% der Empfänger waren
Kinder unter 18 Jahren.
Die höchste Empfängerdichte gab es Ende 2006 in den Stadtstaaten Bremen
(2,3 Empfänger je 1 000 Einwohner) und Berlin (2,1 je 1 000 Einwohner).
Unter den Flächenländern wiesen Schleswig-Holstein (1,7 je 1 000
Einwohner) und Hessen (1,5 je 1 000 Einwohner) die höchsten Quoten auf.
Die niedrigsten Quoten verzeichneten Baden-Württemberg (0,5 je 1 000
Einwohner) sowie Thüringen und Bayern (jeweils 0,6 je 1 000 Einwohner).
Die rund 82 000 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen lebten in 73 000 Haushalten; knapp drei
Viertel davon (74%) waren Einpersonenhaushalte. Neben den Beziehern außerhalb von Einrichtungen gab es am Jahresende
2006 noch rund 224 000 Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer
Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheime) erhielten (73% der
Empfänger). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um
16,7%; die hohe Steigerung ist jedoch zumindest teilweise auf
Untererfassungen im Berichtsjahr 2005 zurückzuführen. Der
Ausländeranteil lag bei den Hilfeempfängern in Einrichtungen bei
lediglich 3%. In Einrichtungen überwogen die Frauen mit 52%. Gegenüber dem Stand Ende 2004 hat sich die Zahl der Empfänger von Hilfe
zum Lebensunterhalt in Einrichtungen aufgrund gesetzlicher Änderungen
mehr als verzehnfacht. Bis Ende 2004 wurden nämlich auch die Kosten des
reinen Lebensunterhalts in einer Einrichtung (Unterkunft, Verpflegung,
etc.) im Rahmen der stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) als
Bedarf anerkannt. Seit 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen
für diesen Personenkreis jeweils als separate Leistungen bewilligt.
Dadurch werden behinderte und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen
nun auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt erfasst, sofern sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel
durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung oder in anderer Weise decken können.
Nach vorläufigen Angaben wandten die Kommunen und die überörtlichen
Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2006 netto,
das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer
Sozialleistungsträger, 682 Millionen Euro auf; dies entspricht einer
Steigerung von 10,8% gegenüber dem Vorjahr. Rund 420 Millionen Euro (62%
der Ausgaben für diese Hilfeart) wurden dabei für Leistungen in
Einrichtungen aufgewandt, die Ausgaben für Leistungen außerhalb von
Einrichtungen beliefen sich auf 262 Millionen Euro (38% der Ausgaben für
die Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Jahr 2004 wurden noch 8,8 Milliarden
Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Der deutliche
Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist - wie oben bereits dargestellt
- auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen. Rein
rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2006 pro Einwohner rund 8 Euro für
die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Daten und Informationen
zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter
www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn Markus Dorn Telefon: (01888) 644-8534 E-Mail: sozialhilfe@destatis.de |
|
|