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22.11.2006
G-BA beschließt zur Gesprächspsychotherapie – Ablehnung ist keine Überraschung!
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Presseerklärung der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie GWG e.V. zur Ablehnung des Antrages auf Wissenschaftliche Anerkennung der Gesprächspsychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Psychotherapie:
"Auf seiner Sitzung am 21. November 2006 hat der G-BA den erwarteten und wohl schon bei der Wiederaufnahme des Bewertungsverfahrens im Juli 2002 feststehenden Beschluss zur Gesprächspsychotherapie getroffen. Bemerkenswert ist, dass der G-BA in seiner Pressemitteilung vom heutigen Tage dem eigentlichen Beschlussinhalt voranstellt, dass auch die bisherigen Richtlinienverfahren "nach wissenschaftlichen Kriterien überprüft werden" sollen. Er "bekräftigt" seine "Absicht", auch die bisherigen Richtlinienverfahren gemäß seinem "gesetzlichen Auftrag" zu überprüfen. Mit dieser Absichtserklärung wolle er dem Einwand begegnen, die bisherigen Richtlinienverfahren seien nicht nach diesen Kriterien geprüft worden. Weshalb er dem seit 1997 bestehenden gesetzlichen Auftrag, etablierte Leistungen nach denselben Kriterien wie neue zu bewerten, (erst) jetzt nachkommen will, erläutert er nicht. Der G-BA begründet seinen Beschluss damit, der Unterausschuss habe nur einen Beleg für den Nutzen der Gesprächspsychotherapie bei Depressionen finden können. Das bedeutet, dass er die speziell für die Gesprächspsychotherapie-Bewertung vorgesehenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien, die aufgrund der Beanstandung des BMG von 15.08.06 nicht in Kraft getreten sind, dennoch anwendet. Der G-BA hat sich mit seinem Beschluss erwartungsgemäß über die Stellungnahme der BPtK hinweg gesetzt, deren zentrale Inhalte der Präsident auf dem 9. Deutschen Psychotherapeutentag am 18.11. 06 wie folgt zusammengefasst hat:
"Zentrale Inhalte der Stellungnahme der BPtK Die Gesprächspsychotherapie erfüllt die geltenden Kriterien zur Zulassung neuer psychotherapeutischer Verfahren in B.I.3.1 bis 3.4
Ausschluss geeigneter Studien zur GT durch den G-BA führte zu unzulässiger Reduktion der Studiengrundlage Unzureichende Transparenz des Bewertungsverfahrens limitiert die Möglichkeiten einer umfassenden Stellungnahme der BPtK (keine Vorlage des HTA-Berichts)
Kritik an Mängeln im HTA-Verfahren (Nahezu ausschließliche Berücksichtung von RCT, Studie zu Anpassungsstörung, Generalisierbarkeit hinsichtlich Komorbidität) Diskrepanz zwischen Entwurf der Beschlussvorlage des G-BA und Anerkennung und Verbreitung der GT in Wissenschaft und Praxis" In der Aussprache zu der BPtK-Stellungnahme hatte bereits ein Mitglied der Delegiertenversammlung - gleichzeitig Mitglied im G-BA und Vertreter der staatlich anerkannten VT-Ausbildungsstätten - angekündigt, er werde am 21.11.06 die Ablehnung der Gesprächspsychotherapie mit seiner Stimme unterstützen. Die Bundesärztekammer hatte in ihrer Stellungnahme den Entwurf der Beschlussvorlage durchgehend unterstützt, aber auch deutlich gemacht, dass diese Unterstützung unter der Prämisse abgegeben werde, die von dem Unterausschuss mitgeteilten, aber nicht nachprüfbaren Ergebnisse seien korrekt. Durch den Hinweis, für das Bewertungsergebnis seien keine konkreten Gründe genannt, ließ die BÄK Unzufriedenheit mit der Vorlage erkennen; sie forderte, die Begründung des Beschlusses nachzubessern. Insbesondere wies die BÄK auf die Einengung der von dem Unterausschuss vorgenommenen Definition der Gesprächspsychotherapie gegenüber der Definition im WBP-Gutachten vom 30.09.1999 hin und forderte wegen der behaupteten, aber nicht erkennbaren Berücksichtigung aller Evidenzstufen der G-BA-Verfahrensordnung die Ergänzung der Vorlage um die konkreten Auswertungsunterlagen. Der Beschluss liegt jetzt dem die Rechtsaufsicht führenden Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Da wesentliche Aspekte der Beanstandung des Richtlinien-Änderungsbeschlusses vom 20.06.06 von dem G-BA bei seinem Beschluss zur Gesprächspsychotherapie nicht berücksichtigt worden sind, wird das BMG nicht umhin kommen, den Beschluss zu beanstanden. Dessen ungeachtet wird wohl der Kläger vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg das dort bis zu einem Beschluss des G-BA zur Gesprächspsychotherapie ruhende Verfahren wieder aufrufen. Das LSG hatte dem Kläger mitgeteilt, dass es im Frühjahr 2007 das Verfahren fortführen und zum Abschluss bringen werde, wenn dem Anliegen des Klägers nicht durch den Beschluss des G-BA abgeholfen werde. Der G-BA will die "Tragenden Gründe" für seinen Beschluss in Kürze veröffentlichen. Danach wird sich die GwG mit dem Beschluss im einzelnen auseinander setzen."
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