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Nachrichten zur Nachrichtenübersicht
25.10.2006

Unterausschuss Psychotherapie bestreitet Eignung der Gesprächspsychotherapie für die Versorgung
18.10.2006 (GWG): Der Unterausschuss Psychotherapie hat am 25.09.2006 einen Beschlussempfehlungs-Entwurf zur Gesprächspsychotherapie verabschiedet und der Bundespsychotherapeutenkammer zur Stellungnahme gemäß § 91 Abs. 8a SGB V übersandt.
Die drei Gesprächspsychotherapie-Fachverbände hatten ihrerseits mit Schreiben vom 02.10.2006 den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Herrn Dr. Hess gebeten, ihnen analog etwa den Regelungen für Zahntechniker oder für Dachverbände der besonderen Therapierichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Beschlussentwurf zu geben oder die Bundeskammern der Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber den GPT-Verbänden von der Vertraulichbehandlung der Anhörungsunterlagen zu entbinden.
Das wäre auch im Hinblick darauf sachgerecht, dass die Beschlussfassung über die Anerkennung oder Nichtanerkennung eines Psychotherapieverfahrens weit über die berufsausübungsregelnde Funktion z. B. der Entscheidungen über neue ärztliche Methoden hinaus geht, zu denen ein Anhörungsrecht der Berufskammern gesetzlich geregelt ist.
Eine Eingangsbestätigung des Schreibens der GPT-Verbände seitens des G-BA liegt bis heute noch nicht vor.
Der Unterausschuss Psychotherapie will mit dem Beschlussentwurf dem Beschlussorgan, dem G-BA, empfehlen, die Gesprächspsychotherapie weiter in der Anlage 1 Nr. 3 der Psychotherapie-Richtlinien als Verfahren zu führen, dass die Erfordernisse der Psychotherapie-Richtlinien nicht erfüllt.
Die GPT-Verbände sind der begründeten Auffassung, dass der ablehnende Beschluss-Entwurf durch sachwidrige Bewertung der Bewertungsunterlagen zustande gekommen ist.
Beispielsweise konstruiert der Unterausschuss Psychotherapie – er setzt sich zusammen aus Krankenkassen-Angestellten einerseits und Berufspraktikern der Richtlinien-Verfahren andererseits – eine Definition zur Gesprächspsychotherapie, mittels derer er versucht, die Gesprächspsychotherapie als (Psychotherapie-)"Verfahren der Krankenbehandlung" generell infrage zu stellen. Der zu den Beratungen beigezogene GPT-Sachverständige Prof. Eckert wurde an der Definition nicht beteiligt.
Das unterstreicht noch einmal hatte die Richtigkeit seiner im April 2006 mit Zustimmung der GwG getroffenen Entscheidung, seine weitere Mitarbeit einzustellen, weil er sich für das sachwidrige Bewertungsverfahren zur Gesprächspsychotherapie nicht länger in Anspruch nehmen lassen wollte.
Es ist auch bekannt, dass gezielt grob falsche "Informationen" in Umlauf gebracht worden sind,
  • zur Gesprächspsychotherapie lägen keine Nutzennachweise vor, die methodischen Anforderungen gerecht würden
  • der studienbezogene Nutzenbeleg habe für die Gesprächspsychotherapie keine oder nur eine nachrangige Bedeutung
  • die vorliegenden Studien belegten keine Behandlungen von krankheitswertigen Störungen, meist seien Studenten oder Paare Gegenstand der Behandlung gewesen
  • Studien hätten seelsorgerische Beratung zum Gegenstand und nicht psychotherapeutische Heilbehandlung
  • usw...
Die GPT-Verbände haben deshalb die Beschlussempfehlung zum Anlass genommen, eine Dokumentation zu erstellen, in der sie ihre grundsätzlichen Einwände gegen das Vorgehen des G-BA formulieren, sich mit dem Verfahrensablauf und der Bewertungspraxis der Arbeitsgruppe/Themengruppe Gesprächspsychotherapie des Unterausschusses auseinander setzen und in der Unterlagen dokumentiert werden, die den von dem Unterausschluss bestrittenen Nutzennachweis für die Gesprächspsychotherapie belegen.
Die GPT-Verbände wollen damit zu einer sachgerechten Einschätzung des Bewertungsverfahrens, der Bewertung der Nutzennachweise im Einzelnen und der Beschlussempfehlung in Ganzen beitragen und haben deshalb die Dokumentation der Bundespsychotherapeutenkammer, den Landespsychotherapeutenkammern und den PatientenvertreterInnen im Gemeinsamen Bundesausschuss zur Verfügung gestellt.
Die Dokumentation umfasst 103 Seiten. Deshalb werden nachfolgend nur das Vorwort und das Inhaltsverzeichnis wieder gegeben. Die Dokumentation im Volltext steht als Download zur Verfügung.
 

Dokumentation zu dem Gesprächspsychotherapie-Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (PDF, 265KB)

Der Unterausschuss Psychotherapie hat am 25.09.2006 beschlossen, dem G-BA zu empfehlen, die Aufnahme der Gesprächspsychotherapie in die Psychotherapie-Richtlinien abzulehnen. Die Fachverbände für Gesprächspsychotherapie in Deutschland nehmen das zum Anlass für eine gemeinsame Stellungnahme zu dem in der Zeit von Juli 2002 bis September 2006 durchgeführten Bewertungsverfahren.
Nach Durchsicht verfügbarer Unterlagen aus der Vorbereitung dieser Beschlussempfehlung stellen die GPT-Fachverbände fest, dass sie auf sachwidrigen und falschen Bewertungen beruht. Die hier vorgelegte Dokumentation soll dies belegen und exemplarisch nachvollziehbar machen.
Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Arbeit des Unterausschusses Psychotherapie unter dem Gesichtspunkt der "Bewertungslogik" des Unterausschusses ("indikationsbezogene" Bewertung bei isolierten Symptomgruppen, nur Vergleichstudien hoher Evidenzstufe). Andere Aspekte, z. B. verfassungsrechtliche Ansprüche der Gesprächspsychotherapeuten, Stellungnahmen aus Wissenschaft und Fachwelt, Etablierung der GPT in der Versorgung werden in den einleitenden Abschnitten A. und B. angesprochen.Die in den Abschnitten D. und E. nur exemplarisch aufgeführten Nachweise gehen nach Auffassung der GPT-Fachverbände über die Erfordernisse der Psychotherapie-Richtlinien und des SGB V hinaus, so dass die rechtlich gebotene Anerkennung der Gesprächspsychotherapie auch fachlich untermauert ist.
 
Inhalt
A. Grundsätzliche Einwände gegen das G-BA-Vorgehen

B.    Dokumente und Materialien zur Notwendigkeit der Einbeziehung der Gesprächspsychotherapie in die vertragliche Versorgung

I.    Stellungnahmen von verfahrensunabhängigen Einrichtungen und Institutionen

II.    Zur Versorgungsrelevanz der Gesprächspsychotherapie in der psychotherapeutischen Versorgung

III.    Vorliegende Qualifikationen in Gesprächspsychotherapie

IV.    Ärztliches Weiterbildungsrecht

V.    Zur Qualität der psychotherapeutischen Versorgung

VI.    Zur Entwicklung/Differenzierung der GPT

VII.    Verbesserung der Versorgung durch Erweiterung der Wahlmöglichkeiten

C.    Ablauf der Beschlussfassungsvorbereitung zur GPT

I.    Überblick

II.    Zur Bewertungspraxis der AG/TG Gesprächspsychotherapie des Unterausschusses Psychotherapie

D.    Nutzennachweise für die Gesprächspsychotherapie über das Spektrum der Psychotherapieindikation

Es werden 17 Studien zu verschiedenen Bereichen der Psychotherapieindikation dokumentiert.

E.    Darstellung der sachwidrigen Bewertungspraxis an einzelnen Beratungsgegenständen

I.    Es werden exemplarisch 4 Studien dokumentiert, die aus unterschiedlichen Gründen zurückgewiesen wurden.

II.    Es werden 8 Beratungsgegenstände dokumentiert, die von der AG/TG GPT selbst positiv bewertet wurden, dann aber nicht zur Grundlage des Beschlussempfehlungs-Entwurfes gemacht wurden.


(Quelle: www.gwg-ev.org)



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